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Compliance, Whistleblowing und das neue Hinweisgeberschutzgesetz in der Praxis

Zielgruppe

Mitarbeitende aus Personalstellen

Ihr Nutzen

Das Seminar vermittelt im praxisorientierten Überblick die Grundlagen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes auf Basis der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Es bietet eine systematische Darstellung der neuen Rechte und Pflichten zum Schutz von Whistleblowern unter Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Dienst. Anhand von praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen erwerben Sie wichtiges Praxiswissen zur konkreten Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Aufbau interner Meldestellen und Meldeverfahren und zum rechtskonformen Umgang mit dem neuen Whistleblower-Schutz im Beschäftigungskontext.

Inhalt

- Whistleblowing und Hinweisgeberschutz im Beschäftigungskontext - Überblick über die Anwendungsbereiche, Inhalte und Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes - Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen und Meldeverfahren - Praktische Anforderungen an ein Meldesystem (im öffentlichen Dienst) - Umsetzungspflichten und Umsetzungsfristen - Inhalt und Funktionsweise des Hinweisgeberschutzes - Praxis des Meldeverfahrens und Schutzmaßnahmen - Rechte und Pflichten von Hinweisgebern - Rechtliche Risiken, Stolpersteine und Sanktionen - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats - Datenschutz und Compliance - Praxistipps und Handlungsempfehlungen

Termine und Orte

29.09.2025 ( 09:00 ) bis 29.09.2025 ( 16:30 ) | Nr.: PS-25-235673
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kerstin Degener

Kerstin Degener
Organisation

089 54057-8684
degener@bvs.de

Doris Hüttner

Doris Hüttner
Produktverantwortung

089 54057-8661
huettner@bvs.de