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Vergabe-, Zuwendungs- und Beihilfenrecht, eine Verknüpfung zwischen Verwaltungspraxis und gesetzlichen Vorgaben

Zielgruppe

Beschäftigte, die für Vergaben aller Art und/oder für Zuwendungen als Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsgeber betraut sind bzw. betraut werden

Ihr Nutzen

Durch das praxisorientierte Team-Teaching der beiden Lehrbeauftragten erhalten Sie eine gute Verknüpfung zwischen Verwaltungspraxis und den gesetzlichen Vorgaben.

Inhalt

Teil 1 Vergaberecht: Hier werden insbesondere die Kernprobleme des nationalen und europaweiten Verfahrens behandelt. Teil 2 Zuwendungsrecht: Hier werden sowohl die zuwendungsrechtlichen Grundlagen als auch die Problemfelder intensiv erörtert. Der Fokus liegt hierbei ferner auf den Schnittstellen zwischen Vergabe-, Zuwendungs- und Beihilfenrecht. Zudem ist das schwierige Abgrenzungsthema „Ist meine Zuwendung eine Beihilfe?“, bei der die Vorgaben des europäischen Beihilfenrechts eine Rolle spielen, Seminarinhalt. Ebenfalls wird das Thema Rückforderung im Seminar behandelt. Teil 3 Vertiefung: Hier werden dann die theoretischen Inhalte in Form praxisorientierter Fallbeispiele im Workshop-Format vertieft.

Hinweis

Das Seminar wir von einem versierten Rechtsanwalt und einem erfahrenen Ministerialbeamten aus dem Finanzbereich durchgeführt.

Termine und Orte

02.07.2025 ( 10:30 ) bis 04.07.2025 ( 14:30 ) | Nr.: FI-25-237443
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 610,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 99,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
gradl@bvs.de

Katrin Suhre

Katrin Suhre
Produktverantwortung

089 54057-8652
suhre@bvs.de