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Umgang bei Einrichtungen mit dauerhaften erheblichen Qualitätsdefiziten in Verbindung mit Anordnungen im Bereich der FQA

Zielgruppe

Beschäftigte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT), insbesondere Verwaltungskräfte. Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet. Auf vielfachen Wunsch werden in diesem Semina<r die beiden Fortbildungen "Umgang bei Einrichtungen mit dauerhaften erheblichen Qualitätsdefiziten" und "Anordnungen im Bereich der FQA" zusammengefasst angeboten.

Ihr Nutzen

Im Workshop werden offene Fragen zum Verwaltungsvollzug bei Einrichtungen mit dauerhaften erheblichen Qualitätsdefiziten in vollstationären Einrichtungen erörtert und Projekte aus Ihrer Praxis gemeinsam besprochen. Zudem erhalten Sie fundierte Kenntnisse über die Voraussetzungen der Erteilung von Anordnungen sowie deren Erstellung. Ihre Fragen zur Erstellung von Anordnungsbescheiden werden gemeinsam besprochen.

Inhalt

Moderierte Diskussion von Fragen und konkreten Fällen der Teilnehmenden bezüglich des Verwaltungsvollzugs bei Einrichtungen mit dauerhaften erheblichen Qualitätsdefiziten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt zum einen in der Klärung offener Fragen und Besprechung konkreter Vorgehensweisen bei Einrichtungen mit dauerhaften erheblichen Qualitätsdefiziten im Zuständigkeitsbereich. Zum anderen werden bezüglich Ansordnungen aus dem Bereich der FQA folgende Themen behandelt: - Zuständigkeit - Pflichtgemäße Ermessensausübung - Bescheidtechnik (Adressierung, Tenorierung, Gründe, Kostenentscheidung, Rechtsbehelfsbelehrung) Offene Fragen und konkrete Fälle bitten wir vorab Herrn Rettinger (stefan.rettinger@landkreis-schwandorf.de) sowie Herrn Hütter (markus.huetter@stmgp.bayern.de) mitzuteilen.

Dozent

Markus Hütter, Peter Kitzeder, Stefan Rettinger

Hinweis

ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben. ABMELDUNG Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.

Kooperation

In Zusammenarbeit mit dem StMGP

Termine und Orte

13.10.2025 ( 10:00 ) bis 14.10.2025 ( 15:00 ) | Nr.: SO-25-237309
Amedia Hotel Weiden, Weiden

14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 370,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 60,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kinga Gut

Kinga Gut
Organisation

089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
silke.starke@bvs.de