Grundsteuererlass nach Artikel 8 BayGrStG sowie nach den §§ 32, 34 GrStG
(Grundseminar)
Zielgruppe
Leitungen von Finanzabteilungen und Kämmereien sowie Verwaltungskräfte in Steuerstellen bei KommunalverwaltungenIhr Nutzen
Sie lernen die aktuelle gesetzliche Änderung kennen, um die Auswirkungen dieser Änderung praxisnah anwenden zu können.Inhalt
- Darstellung der Sondererlassvorschrift für Bayern hinsichtlich des Artikel 8 BayGrStG „Erweiterter Erlass“ sowie der Erlassvorschriften des § 32 GrStG „Erlass für Kulturgut und Grünanlagen“ und § 34 GrStG „Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken“ - Es werden in diesem Seminar die einschlägigen Voraussetzungen für diese Erlassvorschriften aufgezeigt sowie auch mögliche Einschränkungsmöglichkeiten hinsichtlich des Erlasses der bayerischen Sondervorschrift des Artikel 8 BayGrStGTermine und Orte
07.10.2025
(
09:00
)
bis
07.10.2025
(
16:30
)
| Nr.: FI-25-236039
BVSregional Augsburg Halderstraße, Augsburg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Ihre Ansprechpartner
Wieslawa Gradl
Organisation
089 54057-8654
gradl@bvs.de
Katrin Suhre
Produktverantwortung
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suhre@bvs.de