Ahndung von Schulpflichtversäumnissen
Bezeichnung
Ahndung von SchulpflichtversäumnissenZielgruppe
Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtversäumnissen bearbeiten, von Schulämtern sowie Schulleitungen von Haupt- und Berufsschulen.Ihr Nutzen
Sie können rechtssicherer mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Schulpflichtversäumnissen umgehen.Inhalt
- Ordnungswidrigkeitentatbestände im BayEUG - Vollzug bei der Kreisverwaltungsbehörde - Bußgeldverfahren gegen Schulpflichtige, Eltern, Arbeitgeber - Schulen als Anzeigeerstatter, Lehrer/-innen als Zeugen - Abfassung des Bußgeldbescheides und Zumessung der Geldbuße - Einspruch - Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft - Vertretung der Behörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren - Vollstreckung gegen Jugendliche und HeranwachsendeTermine und Orte
16.10.2024
(
13:30
)
bis
18.10.2024
(
12:00
)
| Nr.: SI-24-230710
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
300,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Tanja Bast
Organisation
089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de
Michaela Thienemann
089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de