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Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Zielgruppe

Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden

Ihr Nutzen

Sie haben die Möglichkeit, Grundkenntnisse zu erwerben, diese zu vertiefen sowie Lösungsmöglichkeiten für individuelle Praxisprobleme mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren.

Inhalt

- Informationen zum Kernelement „Krisendienst“, Tatbestandsvoraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung als Ultima Ratio, Einordnung typischer medizinischer Fachbegriffe und Krankheitsbilder, Abgrenzung der sofortigen vorläufigen Unterbringung durch Kreisverwaltungsbehörde und Polizei unter Berücksichtigung gefahrenabwehrrechtlicher Grundsätze, Vorbereitung der gerichtlichen Unterbringung, Diskussion zu den von den Teilnehmern vorab übermittelten individuellen Themenwünschen und Fragen

Hinweis

Das Seminar trennt nicht zwischen Grundseminar und Praxistagen. Bitte bringen Sie das BayPsychKHG mit.

Termine und Orte

18.11.2024 ( 09:00 ) bis 18.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SG-24-231100
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de