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Beschilderungen im Ruhenden Verkehr

(Kompaktseminar)

Zielgruppe

Beschäftigte der Straßenverkehrsbehörden mit Grundkenntnissen im Beschilderungsbereich

Ihr Nutzen

Sie haben die Möglichkeit, fachlich moderiert, Problemstellungen der Beschilderungen im Ruhenden Verkehr zu diskutieren und alternative Lösungsmöglichkeiten für die Praxis kennen zu lernen.

Inhalt

- Beschilderungen in Zusammenhang mit folgenden Bereichen des Ruhenden Verkehrs: Halten und Parken nach § 12 StVO - Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nach § 13 StVO - Abgrenzung: Halten - Parken - Abstellen von Fahrzeugen - Sondernutzung - Zusammenhang der Markierungselemente mit dem Halten und Parken (z.B. Parkflächenmarkierung) - Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten - Erhebung von Parkgebühren (§ 6a StVG)/Höchstsätze für Parkgebühren - Gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen (§ 45 Abs.1 b Nr. 1 StVO) - Parkregelungen und Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte - Sonderrechte (§ 35 StVO) - Zonenhalteverbote, Bewohnerparkplätze, Behindertenparkplätze, verkehrsberuhigte Bereiche, Parkraumbewirtschaftungszonen - Carsharing im öffentlichen Raum - Elektromobilität / Ladeinfrastruktur

Termine und Orte

02.12.2024 ( 13:30 ) bis 04.12.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SG-24-231075
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 310,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de