Bestattungskosten nach § 74 SGB XII - Grundlagen
Zielgruppe
Beschäftigte der Sozialhilfeverwaltungen und SozialämterIhr Nutzen
Sie sind in der Lage, Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu bearbeiten und zu verbescheiden.Inhalt
- Leistungsberechtigte und verpflichtete Personen nach § 74 SGB XII - Abgrenzung zwischen zivilrechtlicher Verpflichtung und der nach dem Bestattungsgesetz - Zuständigkeit - Möglichkeiten der Kooperation mit den Bestattungsunternehmen und den Ordnungsbehörden - Anspruchsvoraussetzungen - Verfahren und Berechnung (einfache Beispiele) - Umfang der KostenübernahmeTermine und Orte
25.09.2024
(
09:00
)
bis
25.09.2024
(
16:30
)
| Nr.: SO-24-230282
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Sabrina Flügel
089 54057-8687
089 54057-8699
fluegel@bvs.de
Christine Wiench
089 54057-8659
089 54057-918659
wiench@bvs.de