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Die Deponieverordnung - Seminar nach § 4 DepV

Bezeichnung

Die Deponieverordnung - Seminar nach § 4 DepV

Einführung

Mit Inkrafttreten der "Verordnung über Deponien und Langzeitlager DepV - Deponieverordnung" wird in § 4 dieser Verordnung geregelt, dass die Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung der Deponien verantwortlich sind, mindestens alle 2 Jahre an einem entsprechenden Fachlehrgang teilnehmen müssen. Dieses Seminar wurde mit der hierfür zuständigen bayerischen Behörde konzipiert.

Zielgruppe

Beschäftigte bei Gemeinden, Zweckverbänden, Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen sowie der Entsorgungswirtschaft und anderer Betriebe oder beratende Ingenieure/Ingenieurinnen und Planer/-innen, die für die Beaufsichtigung von Deponien verantwortlich sind.

Ihr Nutzen

Dieses Seminar macht Sie mit der aktuellen Rechtslage der Deponieverordnung vertraut. Sie lernen die neuen Entwicklungen kennen und erarbeiten Problemlösungen. Sie tauschen Ihre praktischen Erfahrungen mit Ihren Kolleginnen/Kollegen aus.

Inhalt

- Wie ist die Deponieverordnung (DepV) einzuordnen: - KrWG, TASi, TA Abfall, Abfallablagerungsverordnung, EU-Deponie-Richtlinie - Geltungsbereich der DepV - Begriffsbestimmungen der DepV - Errichtung und Betrieb von Deponien - Stilllegung und Nachsorge - Anforderungen an Altdeponien und Langzeitlager - Sonstige Anforderungen - Die Anhänge der DepV - Umsetzung der DepV - Erfahrungsaustausch (75 Minuten) - Lernzielkontrolle

Hinweis

Der Lehrgang wurde vom Landesamt für Umwelt anerkannt.

Termine und Orte

22.11.2024 ( 09:00 ) bis 22.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: UT-24-230130
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €

Ihre Ansprechpartner

Ramona Handwerker

Ramona Handwerker

089 54057-8441
089 54057-918441
ramona.handwerker@bvs.de

Veronika Hutter

Veronika Hutter

089 54057-8433
089 54057-918433
hutter@bvs.de