Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen
Zielgruppe
Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden, die mit der Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen befasst sind bzw. diese Aufgabe an Dritte übertragen. Private Personen oder Personen außerhalb von Kommunalverwaltungen können dieses Seminar nicht buchen. Wir bitten um Verständnis.Voraussetzung
Personen, die zur Kontrolle der Aufbewahrung eingesetzt sind, müssen grundlegende Kenntnisse in der sicheren Handhabung von Schusswaffen haben. Diese können im Rahmen dieses Seminars nicht vermittelt werden!Ihr Nutzen
Sie kennen die Vorschriften hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen und können eine Kontrolle somit rechtssicher vorbereiten und durchführen.Inhalt
- Grundlagen Wertbehältnisse, Wertschutzräume, Behältnisse nach Vorgängernormen - Rechtsgrundlagen der Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 36 WaffG, §§ 13, 14 AVWaffG - Rechtsgrundlagen der Kontrollbefugnis (Art. 13 GG, § 36 Abs. 3 WaffG) - Auswahl von geeignetem Kontrollpersonal - Vorbereitung, Eigensicherung, ggf. Einbeziehung der örtlichen Polizei - Rechtliche Möglichkeiten bei Verweigerung der Kontrolle - Kenntnis der Folgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften - Exkurs: Gefahren und Gefährdung durch SchusswaffenHinweis
Anmeldungen zu diesem Seminar können ausschließlich über die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen. Private Personen oder Personen außerhalb von Kommunalverwaltungen können dieses Seminar nicht buchen. Wir bitten um Verständnis.Tipp
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses standen die zwei Termine in Nürnberg noch nicht fest. Bitte erkundigen Sie sich aktuell im Internet unter www.bvs.de/18077.Termine und Orte
28.11.2024
(
09:00
)
bis
28.11.2024
(
16:30
)
| Nr.: SI-24-232625
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
220,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Tanja Bast
Organisation
089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de
Michaela Thienemann
089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de