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Grundlagen der örtlichen Zuständigkeit/Kostenerstattung in der Jugendhilfe

Zielgruppe

Beschäftigte in den Jugendämtern ohne Erfahrungen

Ihr Nutzen

Sie erwerben fundierte Grundkenntnisse im Jugendhilferecht, können praktische Erfahrungen austauschen und Lösungsansätze erörtern.

Inhalt

- Zusammenarbeit mit Eltern und Trägern der freien Jugendhilfe - Leistungen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII - Abgrenzung zu anderen Leistungen - Sachliche und örtliche Zuständigkeit - Kostenerstattung nach SGB VIII und SGB X

Dozent

Das Jugendhilfe-Team in wechselnder Besetzung

Hinweis

Bestandteil dieses Seminare ist das Basisskript „Jugendhilfe / Unterhaltsvorschuss“ das in Zusammenarbeit mit den Autoren bei der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) für die Grundlagenseminare entwickelt wurde. Dieses Skript soll allen Teilnehmenden die Möglichkeit geben, den Stoff unabhängig von der Veranstaltung nachzulesen.

Termine und Orte

18.11.2024 ( 13:30 ) bis 22.11.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SO-24-230288
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 600,00 €
Unterkunft: 220,00 €
Verpflegung: 169,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner

Klaudia Budai

Klaudia Budai

089 54057-8686
089 54057-8699
klaudia.budai@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de