Grundlagen Teilnahme-/Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII
Zielgruppe
Beschäftigte in Jugendämtern ohne ErfahrungIhr Nutzen
Sie erwerben fundierte Grundkenntnisse hinsichtlich der Übernahme von Teilnahmebeiträgen und der Forderung von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII, können praktische Erfahrungen zu diesem Thema austauschen und Lösungsansätze erörtern.Inhalt
- Ermittlung, Bereinigung und Einsatz des Einkommens nach den §§ 82 ff SGB XII - Übernahme von Teilnahmebeiträgen und Forderung von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII - Arbeit mit dem Berechnungssystem "jugendhilfe-service" in der jeweils aktuellen VersionDozent
Das Jugendhilfe-Team in wechselnder BesetzungHinweis
Dieses Seminar ist auch für Beschäftigte geeignet, die bei Gemeinden Gastkinderbeiträge nach Art. 23 BayKiBiG berechnen. Eine vertiefende Behandlung der Berechnung des Einkommens Selbständiger erfolgt hier nicht. Dafür ist das Seminar "Einkommensermittlung bei Selbständigen nach § 82 SGB XII" einschlägig.Termine und Orte
06.11.2024
(
13:30
)
bis
08.11.2024
(
12:00
)
| Nr.: SO-24-230289
BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen
24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
380,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Klaudia Budai
089 54057-8686
089 54057-8699
klaudia.budai@bvs.de
Silke Starke
089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de