Halten von Hunden und gefährlichen Tieren
(Praxistag(e))
Zielgruppe
Beschäftigte von Gemeinden und KreisverwaltungsbehördenIhr Nutzen
Sie können rechtssicher Erlaubnisse und Anordnungen erstellen, die in Zusammenhang mit der unterschiedlichsten Art von Tierhaltung zusammen hängen.Inhalt
- Anwendungsbereich und Abgrenzung zwischen Art. 37 LStVG und Art. 18 LStVG - Wesentliche Regelungen der VollzBek von 2015 - Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie Zusammenarbeit mit dem Landratsamt - Sachverhaltsaufklärung - Einstufung von gefährlichen Tieren - Kampfhundeproblematik - Tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften - Tierbörsen, Tierschauen, Terrarienhaltung - Geltungsbereich von Erlaubnissen und Anordnungen - Betretungsrechte, Wegnahme - Bescheiderstellung - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Zusammenarbeit mit der Polizei und der StaatsanwaltschaftTermine und Orte
16.10.2024
(
10:30
)
bis
17.10.2024
(
17:00
)
| Nr.: SI-24-230457
Landgasthof Euringer GmbH, Beilngries
14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
69,00 €
Ihre Ansprechpartner
Tanja Bast
Organisation
089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de
Silke Starke
089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de