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Lebensmittelrechtliche Bußgeldverfahren

Zielgruppe

Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht bearbeiten.

Voraussetzung

Es sollten bereits Kenntnisse der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und des Ordnungswidrigkeitenrechts vorliegen.

Ihr Nutzen

Sie können aufgrund der einschlägigen Tatbestände aus dem LFBG und der EU-VO die Bußgeldverfahren richtig einleiten und inhaltlich fundiert abfassen.

Inhalt

- Tatbestände nach dem LFGB und EU-VO und der LMHV zur Einleitung des Bußgeldverfahrens - Aufklärung des Sachverhalts (Schwerpunkte anhand von typischen Fehlerquellen, Vernehmungen) - Bußgeldverfahren bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen - Verletzung der Aufsichtspflicht - Vertiefung anhand von Praxisfällen

Termine und Orte

30.09.2024 ( 13:30 ) bis 02.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SG-24-231103
BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 400,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de