Lebensmittelrechtliche Bußgeldverfahren
Zielgruppe
Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht bearbeiten.Voraussetzung
Es sollten bereits Kenntnisse der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und des Ordnungswidrigkeitenrechts vorliegen.Ihr Nutzen
Sie können aufgrund der einschlägigen Tatbestände aus dem LFBG und der EU-VO die Bußgeldverfahren richtig einleiten und inhaltlich fundiert abfassen.Inhalt
- Tatbestände nach dem LFGB und EU-VO und der LMHV zur Einleitung des Bußgeldverfahrens - Aufklärung des Sachverhalts (Schwerpunkte anhand von typischen Fehlerquellen, Vernehmungen) - Bußgeldverfahren bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen - Verletzung der Aufsichtspflicht - Vertiefung anhand von PraxisfällenTermine und Orte
30.09.2024
(
13:30
)
bis
02.10.2024
(
12:00
)
| Nr.: SG-24-231103
BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
400,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de
Silke Starke
089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de