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Personenbeförderungsrecht

(Kompaktseminar)

Zielgruppe

Beschäftigte der Unteren Straßenverkehrsbehörden

Ihr Nutzen

Sie können die personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften in Ihren Verfahren rechtssicher anwenden.

Inhalt

- Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes - Definition der Verkehrsarten und -formen (Linien-/Gelegenheitsverkehr) - Antrag, Genehmigung, Widererteilung - "Genehmigungsfiktion", Ablehnung - Objektive Genehmigungsbeschränkung/"Beobachtungszeitraum" - Betriebs- und Beförderungsflicht bei Taxen - Rücknahme/Widerruf der Genehmigung - Taxitarifordnung, Festlegung der Beförderungsentgelte - Taxiordnung - Eichrechtliche Bestimmungen zum PBefG/BOKraft - Mietwagenverkehr, Ferienziel-Reisen und Ausflugsfahrten - Betriebsvorschriften (BOKraft), Ausnahmereglungen - Besonderheiten bei Krankentransporten und Krankenfahrten - Kontrollmöglichkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Hinweis

Das Güterkraftverkehrsrecht ist nicht Gegenstand des Seminars. Hierzu gibt es ein eigenes Seminarangebot.

Termine und Orte

04.12.2024 ( 13:30 ) bis 06.12.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SG-24-231098
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 330,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de