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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG für Vorderlader, Wiederlader und Böllerschützen

Zielgruppe

Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden

Ihr Nutzen

Sie können die gesonderte vom Waffenrecht getrennte sprengstoffrechtliche Erlaubnis für Ihre Sport- bzw. Brauchtumsschützen richtig bearbeiten und kennen die Feinheiten, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung der Pulverarten und der Lagerung.

Inhalt

Differenzierung der Erlaubnisse allgemein Unterschiede in der Erlaubnis für Wiederlader, Vorderlader und Sportschützen Zuständigkeiten Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe Allgemeine Vorschriften Zusammenhang mit dem Waffengesetz

Hinweis

Private Personen oder Personen außerhalb von Kommunalverwaltungen können dieses Seminar nicht buchen. Wir bitten um Verständnis.

Termine und Orte

06.11.2024 ( 09:00 ) bis 06.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SI-24-230614
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 190,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Tanja Bast

Tanja Bast
Organisation

089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de

Michaela Thienemann

Michaela Thienemann

089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de