Stolperstein Betriebliches Eingliederungsmanagement
Einführung
Im SGB IX ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen im Jahr erkrankt sind. Das BEM soll durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundheit der/des erkrankten Beschäftigten beitragen. Zudem soll es Kündigungen und weiteren krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorbeugen.Zielgruppe
Personalleitungen, Mitarbeitende aus Personalstellen, Schwerbehindertenvertretungen, PersonalratsmitgliederIhr Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Vorgaben zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und die dazugehörigen Verfahren und Abläufe.Inhalt
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziele, Voraussetzungen und Verfahrensablauf - Grundpflichten/Präventionspflichten des Arbeitgebers - Arbeitsrechtliche Auswirkungen (insb. Kündigung) - Förderungsmöglichkeit des Integrationsamtes - Beteiligungsrechte - Gestaltungsmöglichkeiten in Dienst- oder Betriebsvereinbarung - Datenschutz - Praktische BeispieleTermine und Orte
15.10.2024
(
10:00
)
bis
16.10.2024
(
17:00
)
| Nr.: PS-24-233159
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
340,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
69,00 €
Ihre Ansprechpartner
Kerstin Degener
089 54057-8684
089 54057-8699
degener@bvs.de
Doris Hüttner
089 54057-8661
089 54057-918661
huettner@bvs.de