Unterhaltsvorschussrecht, UVG-Grundkurs
Zielgruppe
Beschäftigte in Jugendämtern, die erst seit kurzem für die Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zuständig sind.Ihr Nutzen
Sie erwerben Grundkenntnisse und können anschließend die Anträge auf Leistungen nach dem UVG selbständig überprüfen und entscheidungsreif bearbeiten sowie Rückforderungen geltend machen.Inhalt
- Rechtsgrundlagen - Verwaltungsvorschriften - Aktuelle Rechtsentwicklung - Anträge entscheidungsreif bearbeiten - Forderungen nach § 5 UVG realisieren - Anspruchsübergang nach § 7 UVG geltend machen - Haushaltsvollzug - Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gem. § 7 UVG - Zusammenarbeit mit den Fiskalaten des Landesamts für Finanzen (LfF) - Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten - Grundlagen der UnterhaltsberechnungDozent
Das Jugendhilfe-Team in wechselnder BesetzungHinweis
Bestandteil dieses Seminare ist das Basisskript „Jugendhilfe / Unterhaltsvorschuss“ das in Zusammenarbeit mit den Autoren und der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) für die Grundlagenseminare entwickelt wurde. Dieses Skript soll allen Teilnehmenden die Möglichkeit geben, den Stoff unabhängig von der Veranstaltung nachzulesen.Termine und Orte
14.10.2024
(
13:30
)
bis
18.10.2024
(
12:00
)
| Nr.: SO-24-230311
Landhotel Hartenthal, Bad Wörishofen
32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
600,00 €
Unterkunft:
220,00 €
Verpflegung:
169,00 €
Ihre Ansprechpartner
Klaudia Budai
089 54057-8686
089 54057-8699
klaudia.budai@bvs.de
Silke Starke
089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de