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Unterhaltsvorschussrecht, UVG-Grundkurs

Zielgruppe

Beschäftigte in Jugendämtern, die erst seit kurzem für die Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zuständig sind.

Ihr Nutzen

Sie erwerben Grundkenntnisse und können anschließend die Anträge auf Leistungen nach dem UVG selbständig überprüfen und entscheidungsreif bearbeiten sowie Rückforderungen geltend machen.

Inhalt

- Rechtsgrundlagen - Verwaltungsvorschriften - Aktuelle Rechtsentwicklung - Anträge entscheidungsreif bearbeiten - Forderungen nach § 5 UVG realisieren - Anspruchsübergang nach § 7 UVG geltend machen - Haushaltsvollzug - Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gem. § 7 UVG - Zusammenarbeit mit den Fiskalaten des Landesamts für Finanzen (LfF) - Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten - Grundlagen der Unterhaltsberechnung

Dozent

Das Jugendhilfe-Team in wechselnder Besetzung

Hinweis

Bestandteil dieses Seminare ist das Basisskript „Jugendhilfe / Unterhaltsvorschuss“ das in Zusammenarbeit mit den Autoren und der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) für die Grundlagenseminare entwickelt wurde. Dieses Skript soll allen Teilnehmenden die Möglichkeit geben, den Stoff unabhängig von der Veranstaltung nachzulesen.

Termine und Orte

14.10.2024 ( 13:30 ) bis 18.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SO-24-230311
Landhotel Hartenthal, Bad Wörishofen

32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 600,00 €
Unterkunft: 220,00 €
Verpflegung: 169,00 €

Ihre Ansprechpartner

Klaudia Budai

Klaudia Budai

089 54057-8686
089 54057-8699
klaudia.budai@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de