Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) führt als zuständige Stelle für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf der Kaufleute für Büromanagement, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Die Eintragung in dieses Verzeichnis ist gemäß § 35 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nur möglich, wenn:
- der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entspricht (ein Muster und Erläuterungen zum Berufsausbildungsvertrag finden Sie im Downloadbereich),
- die persönliche und fachliche Eignung (Ausbildereignung), (u. a. Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten – AdA-Schein), sowie
- für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG vorliegen.
Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist eine Voraussetzung für die Zulassung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.
Bitte senden Sie uns den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und die Anmeldung zu den Voll-Lehrgängen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres mit den entsprechenden Anlagen zu.
Fragen zur Anmeldung und Eintragung beantworten Ihnen gerne unsere Ansprechpartnerinnen Zuständige Stelle.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung bei der für Sie zuständigen Berufsschule gesondert erfolgen muss.
Berufsausbildungsvertrag (Muster) (wird noch veröffentlicht)
Anlage 1 zum Berufsausbildungsvertrag (Wahlqualifikationen)
Wir bitten Sie, bei der Vorlage des Berufsausbildungsvertrages insbesondere Folgendes zu beachten:
- Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit ist anzugeben (siehe auch §§ 4, 8 und § 11 JArbSchG).
- Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 BBiG ist in den Ausbildungsverträgen die Dauer des Erholungsurlaubs anzugeben. Die Anzahl der Werk- bzw. Arbeitstage muss konkret pro Kalenderjahr angegeben werden. Im letzten Kalenderjahr der Ausbildung ist der Urlaub für den Zeitraum vom 01.01. - 31.08. auszuweisen. Aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes ergibt sich nunmehr für diesen Zeitraum (01.01.2026 - 31.08.2026) ein Urlaubsanspruch von 20 Ausbildungstagen. Sollten die Auszubildenden zu Beginn des letzten Kalenderjahres der Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt sein, ist für den gleichen Zeitraum aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein Erholungsurlaub von 21 Ausbildungstagen zu gewähren.
- Dem Berufsausbildungsvertrag ist die Anlage 1 beizufügen, in der gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BüroMKfAusbV zwei Wahlqualifikationen ausgewählt werden.
Wir bieten für die Berufsausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement als dienstbegleitende Unterweisung einen dreijährigen Ausbildungslehrgang an, der aus sieben Abschnitten (= Voll-Lehrgänge) besteht und insgesamt 17 Wochen mit 560 Unterrichtsstunden umfasst. Diese sieben Voll-Lehrgänge finden im BVS-Bildungszentrum München ohne Unterkunft und Verpflegung statt.
Der Berufsschulunterricht und die Voll-Lehrgänge der BVS wurden so koordiniert, dass der Lehrstoff nicht in derselben Weise zweimal von verschiedenen Ausbildungseinrichtungen dargeboten wird. Eine zeitliche Überscheidung der BVS mit der Berufsschule ist bei wöchentlichem Unterricht im Umfang bis zu vier Wochen pro Jahr möglich. In den Lehrgängen der BVS werden für die Wahlqualifikationen Nummern 6 bis 10 die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes vermittelt. Darüber hinaus können die Auszubildenden in einem zweiwöchigen Lehrgang ihre, in der Berufsschule erworbenen, kaufmännischen Kenntnisse in einem Lernbüro vertiefen.
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und muss die individuelle zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung aufzeigen. Dieser muss den Auszubildenden entweder am Tag des Vertragsabschlusses oder am ersten Ausbildungstag ausgehändigt werden.
Für Ihre Planung:
- Die vorgegebenen Zeiträume sind lediglich Empfehlungen. In einem angemessenen Verhältnis dürfen Sie die Zeiten selbstverständlich kürzen bzw. verlängern.
- Urlaub der Auszubildenden muss bei der Planung nicht berücksichtigt werden.
- Im ersten Ausbildungsjahr findet der 1. Voll-Lehrgang mit 3 und der 2. Voll-Lehrgang mit 2 Blockwochen statt.
- Die voraussichtlichen Termine der gestreckten Abschlussprüfung werden noch bekannt gegeben. Wir bitten Sie dann, darauf zu achten, dass den Auszubildenden bereits vor den jeweiligen Prüfungsteilen sämtliche notwendigen Ausbildungsinhalte (gemäß Ausbildungsplan) vermittelt werden.
Ausbilderinnen und Ausbilder müssen für diese Tätigkeit der Ausbildungsleitung persönlich und fachlich geeignet sein (§ 28 Abs. 1, 2 BBiG).
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (§ 29 BBiG).
Für die fachliche Eignung als Ausbilder(in) müssen die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Person vorliegen (§ 30 Abs. 1 BBiG). Das bedeutet, dass der/die Ausbilder/in sowohl eine Ausbildung gem. § 30 Abs. 2 BBiG als auch die Ausbildereignung gem. § 4 ff der Ausbildereignungsverordnung nachweisen muss.
Fragen zur Ausbildereignung beantworten Ihnen gerne unsere Kollegin vom Prüfungsamt.
Die zeitliche Gliederung finden Sie hier und unter “wichtige Dokumente” am Ende dieser Seite zum Download.
Wir weisen darauf hin, dass die in § 5 Abs. 3 BüroMKfAusbV vorgeschriebene Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft – Muster) eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ist (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Die BVS wird die Ausbildungsnachweise stichprobenartig prüfen.
Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden fortlaufend und gewissenhaft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Der Ausbildungsleiter hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Beim Wechsel der Ausbildungsstelle bzw. des Sachgebietes hat der Auszubildende diesen Nachweis zu unterzeichnen und unmittelbar dem Ausbildungsleiter zur Kenntnis vorzulegen.
Die überbetriebliche Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement vermittelt eine hohe Technikkompetenz. Die logische und zeitgemäße Konsequenz ist die Arbeit mit digitalen Vorschriften und Lerninhalten auf einem modernen Arbeitsmittel. Die notwendigen Unterrichtsmaterialien (Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV On-Click) sind deshalb digital abrufbar.
Die Ausbildenden müssen den Auszubildenden ein smartes Ausbildungsmittel (Ausbildungsmittel gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) zur Verfügung stellen.
Sofern zwischen Ausbildenden und Auszubildenden die Überlassung des Gerätes geregelt und dokumentiert werden soll, stellen wir Ihnen auf unserer Homepage eine Überlassungsvereinbarung als Beispiel zur Verfügung.
Die Mindest-Anforderungen für die KFB-Notebooks sind:
- CPU: Intel Core-i oder AMD Ryzen
- Arbeitsspeicher: min. 8 GB RAM
- Display: Full-HD, 1920 x 1080 Pixel
- Office: aktuelles Microsoft Office-Paket bzw. Microsoft Office 365
- unterstütztes Windows-Betriebssystem: Windows 10 und Windows 11
Die Bestellung der Online-VSV erfolgt gebündelt durch die BVS nach Anmeldung zum Lehrgang. Die Zugangslinks werden dann vom Boorberg-Verlag an die Teilnehmenden per E-Mail versendet (es ist eine Mitteilung erforderlich, ob die privaten Mail-Adressen der Teilnehmenden oder die dienstlichen Mail-Adressen verwendet werden sollen).
Mit dem Boorberg Verlag wird weiterhin an einer Weiterentwicklung der digitalen VSV gearbeitet. Die aktuelle Version der Online-VSV ist von Arbeitgeberseite auf den eigenen Notebooks vor dem 1.Voll-Lehrgang zu installieren.
Ziel der BVS ist es, alle Auszubildenden vollständig mit den für die Ausbildung notwendigen und aktuellen Lehrbüchern auszustatten. Für die Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement werden die Lehrbücher in diesem Lehrgang in Printform zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten.
Weitere Informationen, wann welche Themen über Leistungsnachweise abgeprüft werden, finden Sie hier.
Die für die überbetriebliche Ausbildung notwendige Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV – wird digital angeboten (siehe smartes Ausbildungsmittel).
Schwerbehinderte Lehrgangsteilnehmer können für die Prüfung und Fertigung von Aufsichtsarbeiten eine Arbeitszeitverlängerung beantragen. Wir bitten Sie, Anträge mit den erforderlichen Unterlagen (Schwerbehindertenausweis und ärztliches Gutachten, aus dem sich die Dauer der Arbeitszeitverlängerung in Prozent ergibt) rechtzeitig vorher einzureichen. Über das Ausmaß der Arbeitszeitverlängerung wird eine Bestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung ist der aufsichtsführenden Person jeweils vorzulegen.
Als zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf der Kaufleute für Büromanagement haben wir die Aufgabe, die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen Teil 1 und 2 zu prüfen (§§46, 44 BBiG, §§ 16, 13 b POKfB).
Damit wir diese Aufgabe erfüllen und insbesondere das Zurücklegen der Ausbildungszeit beurteilen können, bitten wir die zuständigen Ausbilder, uns zukünftig auffallend hohe Fehlzeiten der Auszubildenden zu melden.
Zu melden sind also Fehlzeiten ab 10 % der bisherigen Arbeitstage jeweils zu folgenden Stichtagen:
Für die Abschlussprüfung Teil 1: 30.09. des Vorjahres
Für die Abschlussprüfung Teil 2: 30.12. des Vorjahres
Soweit die Zulassung gefährdet ist, werden die Auszubildenden und die zuständigen Ausbilder unsererseits informiert, über die Zulassung der gemeldeten Auszubildenden entscheidet die BVS im Einzelfall.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann. Dabei soll er zeigen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann.
Gewichtung: 25 %
Prüfungszeit: 120 Minuten (schriftlich, computergestützt)
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird nach 18 Monaten durchgeführt. Eine Zwischenprüfung entfällt dadurch.
Komplexe und berufstypische Arbeitsaufträge zur handlungsorientierten Bearbeitung.
Gewichtung: 30%
Prüfungszeit: 150 Minuten (schriftlich)
Wirtschafts- und Sozialkunde
Fallbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt.
Gewichtung: 10 %
Prüfungszeit: 60 Minuten (schriftlich)
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern sowie Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren,
- kunden- und serviceorientiert handeln,
- betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen und auswerten sowie
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen
kann.
Gewichtung: 35 %
Prüfungszeit: 20 Minuten (mündlich)
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung wird voraussichtlich im Zeitraum zwischen April und Juli 2025 durchgeführt.
Während der dreijährigen Ausbildung sind grundsätzlich alle Aufsichtsarbeiten zu bearbeiten. Eine Lehrgangsbestätigung über den gesamten Ausbildungslehrgang und den Notendurchschnitt aller bearbeiteten Aufsichtsarbeiten wird von der BVS am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit ausgestellt und zusammen mit dem Zeugnis an die Ausbildungsbehörde versandt. Der Lehrgang ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn die/der Auszubildende mindestens 14 der 18 vorgeschriebenen Aufsichtsarbeiten mit einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 50 Punkte bearbeitet hat. Die Noten und die Anzahl der bearbeiteten Aufsichtsarbeiten haben jedoch keinen Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Für die Eingruppierung erkennt der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) die Ausbildung generell als gleichwertig mit der Ersten Prüfung i.S.d. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 6 Entgeltordnung TVöD (VKA) an, wenn
- der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
- die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
- die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.
Sofern andere Wahlqualifikationen gewählt wurden, die sonstigen Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, ist auch ohne die Fachprüfung I eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 bis Entgeltgruppe 9a möglich, wenn eine der gewählten Wahlqualifikationen entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Anerkennung als erste Prüfung bedeutet nicht gleichzeitig den Erwerb der Fachprüfung I bzw. des Beschäftigtenlehrgangs I.
Ohne zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen kann zum BL II zugelassen werden, wenn
- der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
- die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
- die Wahlqualifikationen 9 oder 10 gewählt wurden.
Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Auszubildenden zu Kaufleuten für Büromanagement ihre örtliche Sprengelberufsschule besuchen. Welche Ihre zuständige Sprengelberufsschule ist, können Sie der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums entnehmen. Dabei richtet sich die Zugehörigkeit grundsätzlich nach dem Sitz der Ausbildungsstätte (nicht nach dem Wohnort des Auszubildenden).
Die Anmeldung bei der Berufsschule muss gesondert erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Berufsschule.