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Zertifikatslehrgang Verwaltung (ZLV)

Hinweis

Der ZLV wurde am 05.07.2024 im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Das Anmeldeformular finden Sie hier. Die Anmeldung ist bis zum 30.09.2024 möglich.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Lehrgangsort an. Ein Ersatzort wird nicht benötigt.

Auf einen Blick

Zielgruppe

Qualifizierung für Beschäftigte (vgl. 2. QE)

Voraussetzungen

Zugelassen wird, wer durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung des KAV Beschlusses A2218 angemeldet wird

Dauer

Basismodul ca. 2 Monate (oder 3 Wochen im Blockmodell) Fachmodul eine Woche

Anmeldezeitraum

01.09. - 31.10; 15.12. - 15.02

Lehrgangsbeginn

Für 2025:  Februar, April (nur Blockmodell), Juni und Oktober

Unterrichtsorte

Basismodul: München, Nürnberg, Holzhausen (nur Blockmodell) Fachmodul: bayernweit

Unterrichtsumfang

116 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsformen

Präsenzunterricht

Digitaler Unterrichtsanteil

Prüfung

Basismodul: Zwei Prüfungen, Fachmodul 1: Prüfung jeweils am Ende des Moduls

Anzahl der Leistungsnachweise

keine

ZIELGRUPPE

Dieser Lehrgang befähigt dazu, Tätigkeiten im Rahmen jeweils einer der folgenden Fachrichtungen auszuüben. 

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • Sozialrecht (SGB XII , UVG, Jugendhilfe)
  • Ausländerrecht
  • Pass-, Ausweis-, Meldewesen
  • KFZ-Zulassung
  • Kommunaler Ordnungsdienst
    Fahrerlaubnisrecht
  • Kommunales Kassenwesen
  • Wohngeld

Das gewählte Fachmodul bestimmt das spätere Arbeitsgebiet . Die Auswahl an Fachrichtungen ist verbindlich.
Die Bayerische Verwaltungsschule hat als Rechtsgrundlage eine Satzung für diesen Lehrgang erlassen. Zugelassen wird, wer durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes angemeldet wird. Voraussetzung ist eine Anmeldung durch einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.

Der Lehrgang umfasst insgesamt 116 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Module.

Kurzbeschreibung

Für die Durchführung des Basismoduls Verwaltung ist eine Mindesteilnehmendenzahl von 15 Personen erforderlich.

Bei Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, fallen zusätzlich Gebühren an. Es gelten die Stornierungsregelungen der BVS (§ 6 der Gebührensatzung).

Für das Modul 1 werden zwei Klausuren à 60 Minuten, für Modul 2 eine Klausur à 45 Minuten gefordert.
Die Klausur im Modul 2 erfolgt im Multiple-Choice Format.

Folgende Bestehensvoraussetzungen sind zu erfüllen:
Der Lehrgang ist bestanden, wenn in keinem der beiden Module die Note 6 (ungenügend), in Modul 1 - Basis Verwaltung maximal einmal die Note 5 (mangelhaft) und in Modul 2 mindestens die Note 4 (ausreichend) erzielt wurde.

Bei Bestehen wird ein Zertifikat verliehen mit der Bezeichnung „Fachbezogener Lehrgang Verwaltung” mit Zusatzbezeichnung der Fachrichtung.

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Im Wiederholungsfall sind alle drei Klausuren erneut abzulegen.

Der Lehrgang umfasst insgesamt 116 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Module.

Basismodul Verwaltung (Modul 1, 84 UE)

Einführung in das Recht (8 UE)

Behörden- und Verwaltungsorganisation isb. Verwaltungstechnik (16 UE)

Allgemeines Verwaltungsrecht (28 UE)

Kommunale Finanzwirtschaft (8 UE)

Kommunalrecht (8 UE)

Personalwesen ( 8 UE)

Staatsrecht ( 8 UE)

Fachmodul (Modul 2, 32 UE)

nur eine Fachrichtung wählbar!

Ausländerrecht oder

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder

Sozialrecht (SGB XII, UVG, Jugendshilfe) oder

Pass-, Ausweis- Meldewesen oder

KFZ-Zulassung oder

Kommunaler Außendienst oder

Fahrerlaubsnirecht oder

Kommunales Kassenwesen oder

Wohngeld

Hilfsmittel

Im Modul 1 wird mit einer individuellen Gesetzessammlung (Gesetzbuch 24) gearbeitet.
Dieses und entsprechendes Skriptmaterial werden über die BVS bezogen, sind in den Gebühren enthalten.

Gebühren

Modul 1: 1.370€

Modul 2: 570€ + ggf. Unterkunft und Verpflegung

Basismodul: Termine und Orte

Die Fachmodule finden ggf. an unterschiedlichen Orten statt. Eine Information dazu geht den Teilnehmenden zu.
- ausgebucht - Beginn Juli 2024 BVS-Bildungszentrum München 3 Klassen
- ausgebucht - Beginn Juli 2024 BVS-Bildungszentrum Nürnberg 3 Klassen
- ausgebucht - Beginn August 2024 BVS-Bildungszentrum Neustadt 1 Klasse
- ausgebucht - Beginn Oktober 2024 BVS-Bildungszentrum München 2 Klassen
- ausgebucht - Beginn Oktober 2024 BVS-Bildungszentrum Nürnberg 2 Klasse
Beginn Oktober 2024 BVSregional Würzburg 1 Klasse

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ZLV

Nein, zur Zeit wird das Basismodul nur an den Standorten München und Nürnberg angeboten.

Die verbindliche Anmeldung sollte immer bis zum 30.09. des Vorjahres vorliegen.

Die Anmeldebestätigung wird bis Ende November verschickt.

Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn verschickt.

Den ersten Unterrichtstag entnehmen Sie bitte dem Ihnen übersandten Stundenplan.

Im Basismodul (berufsbegleitend) gibt es keine festen Unterrichtstage. Im Durchschnitt findet 1-2 mal pro Woche Unterricht an Ihrem jeweiligen Lehrgangsort statt. Im Fachmodul (Blockunterricht) findet der Unterricht ganztags von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 16.00 Uhr statt.

Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Es ist für uns sehr hilfreich, wenn Sie auch uns die Information per E-Mail an senden.

Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Fachmoduls muss mit dem jeweiligen Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.

Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an gesendet werden Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.

Den Antrag können Sie über eine E-Mail an stellen.

Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben maßgebend.
Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 9 Abs. 3 ZLVS, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist. Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z. B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, etc.). Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50 % der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 9 Abs. 1 ZLVS).

Sie erhalten die Einladung ca 2 - 3 Wochen vor der Prüfung. Mit der Einladung erfahren Sie den Prüfungstermin sowie den Prüfungsort.

Eine Notenmitteilung wird dem Arbeitgeber auf Antrag zugeschickt.

Bei Nichtbestehen der Prüfung, senden wir Ihnen auf Antrag die Prüfungsaufgaben als Scan an Ihre private E-Mail Adresse.
Bei Bestehen der Prüfung kann ein Termin zur Prüfungseinsicht vereinbart werden.

Das Zertifikat wird nach Abschluss des Fachmoduls schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber versendet.


Ihre Ansprechpartnerinnen Lehrgang

Silke Decker (Foto: BVS)
Silke Decker

Produktverantwortung

Sandra Harter

Organisation


Ihre Ansprechpersonen Prüfung

Constanze Mros (Foto: BVS)
Constance Mros

Produktverantwortung

Thomas Weber

Organisation


Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß