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Zertifikatslehrgang Verwaltung (ZLV)

Hinweis

Der ZLV wurde am 29.11.2024 im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Basismodul: Termine und Orte

Die Fachmodule finden an unterschiedlichen Orten statt. Die Basismodule in Würzburg und Regensburg sind ein Zusatzangebot und finden nur statt wenn sich genügend Teilnehmer für die Lehrgangsorte anmelden.
Beginn Februar 2025 (Block) BVS-Bildungszentrum Holzhausen Blocklehrgang Basis ausgebucht
Beginn Februar 2025 München / Nürnberg Basismodul ausgebucht
Beginn Juni 2025 München / Nürnberg / Würzburg Basismodul Anmeldung möglich ab 02.01.2025
Beginn Oktober 2025 München / Nürnberg / Regensburg Basismodul Anmeldung möglich ab 02.01.2025
Beginn Oktober 2025 (Block) BVS-Bildungszentrum München Blocklehrgang Basis Anmeldung möglich ab 02.01.2025

Auf einen Blick

Zielgruppe

Qualifizierung für Beschäftigte (vgl. 2. QE)

Voraussetzungen

Zugelassen wird, wer durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung des KAV Beschlusses A2218 angemeldet wird

Dauer

Basismodul ca. 2 Monate (oder 3 Wochen im Blockmodell) Fachmodul eine Woche

Anmeldezeitraum

4-6 Monate vor Lehrgangsbeginn.

Lehrgangsbeginn

Für 2025:  Februar, Juni und Oktober

Unterrichtsorte

Basismodul: München, Nürnberg, Holzhausen (nur Blockmodell) Fachmodul: bayernweit

Unterrichtsumfang

116 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsformen

Präsenzunterricht

Digitaler Unterrichtsanteil

Prüfung

Basismodul: Zwei Prüfungen, Fachmodul 1: Prüfung jeweils am Ende des Moduls

Anzahl der Leistungsnachweise

keine

ZIELGRUPPE

Dieser Lehrgang befähigt dazu, Tätigkeiten im Rahmen jeweils einer der folgenden Fachrichtungen auszuüben. 

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • Sozialrecht (SGB XII , UVG, Jugendhilfe)
  • Ausländerrecht
  • Pass-, Ausweis-, Meldewesen
  • KFZ-Zulassung
  • Kommunaler Außendienst
    Fahrerlaubnisrecht
  • Kommunales Kassenwesen
  • Wohngeld

Das gewählte Fachmodul bestimmt das spätere Arbeitsgebiet . Die Auswahl an Fachrichtungen ist verbindlich.
Die Bayerische Verwaltungsschule hat als Rechtsgrundlage eine Satzung für diesen Lehrgang erlassen. Zugelassen wird, wer durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes angemeldet wird. Voraussetzung ist eine Anmeldung durch einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.

Der Lehrgang umfasst insgesamt 116 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Module.

Kurzbeschreibung

Für die Durchführung des Basismoduls Verwaltung ist eine Mindesteilnehmendenzahl von 15 Personen erforderlich.

Bei Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, fallen zusätzlich Gebühren an. Es gelten die Stornierungsregelungen der BVS (§ 6 der Gebührensatzung).

Für das Modul 1 werden zwei Klausuren à 60 Minuten, für Modul 2 eine Klausur à 45 Minuten gefordert.
Die Klausur im Modul 2 erfolgt im Multiple-Choice Format.

Folgende Bestehensvoraussetzungen sind zu erfüllen:
Der Lehrgang ist bestanden, wenn in keinem der beiden Module die Note 6 (ungenügend), in Modul 1 - Basis Verwaltung maximal einmal die Note 5 (mangelhaft) und in Modul 2 mindestens die Note 4 (ausreichend) erzielt wurde.

Bei Bestehen wird ein Zertifikat verliehen mit der Bezeichnung „Fachbezogener Lehrgang Verwaltung” mit Zusatzbezeichnung der Fachrichtung.

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Im Wiederholungsfall sind alle drei Klausuren erneut abzulegen.

Der Lehrgang umfasst insgesamt 116 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Module.

Basismodul Verwaltung (Modul 1, 84 UE)

Einführung in das Recht (8 UE)

Behörden- und Verwaltungsorganisation isb. Verwaltungstechnik (16 UE)

Allgemeines Verwaltungsrecht (28 UE)

Kommunale Finanzwirtschaft (8 UE)

Kommunalrecht (8 UE)

Personalwesen ( 8 UE)

Staatsrecht ( 8 UE)

Fachmodul (Modul 2, 32 UE)

nur eine Fachrichtung wählbar!

Ausländerrecht oder

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder

Sozialrecht (SGB XII, UVG, Jugendshilfe) oder

Pass-, Ausweis- Meldewesen oder

KFZ-Zulassung oder

Kommunaler Außendienst oder

Fahrerlaubsnirecht oder

Kommunales Kassenwesen oder

Wohngeld

Hilfsmittel

Im Modul 1 wird mit einer individuellen Gesetzessammlung (Gesetzbuch 24) gearbeitet.
Dieses und entsprechendes Skriptmaterial werden über die BVS bezogen, sind in den Gebühren enthalten.

Gebühren

Modul 1: 1.370€

Modul 2: 570€ + ggf. Unterkunft und Verpflegung

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ZLV

Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn verschickt.

Den ersten Unterrichtstag entnehmen Sie bitte dem Ihnen übersandten Stundenplan.

Im Basismodul (berufsbegleitend) gibt es keine festen Unterrichtstage. Im Durchschnitt findet 1-2 mal pro Woche Unterricht an Ihrem jeweiligen Lehrgangsort statt. Im Fachmodul (Blockunterricht) findet der Unterricht ganztags von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 16.00 Uhr statt.

Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Es ist für uns sehr hilfreich, wenn Sie auch uns die Information per E-Mail an senden.

Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Fachmoduls muss mit dem jeweiligen Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.

Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an gesendet werden Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.

Den Antrag können Sie über eine E-Mail an stellen.

Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben maßgebend.
Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 9 Abs. 3 ZLVS, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist. Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z. B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, etc.). Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50 % der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 9 Abs. 1 ZLVS).

Bei Nichtbestehen der Prüfung, senden wir Ihnen auf Antrag die Prüfungsaufgaben als Scan an Ihre private E-Mail Adresse.
Bei Bestehen der Prüfung kann ein Termin zur Prüfungseinsicht vereinbart werden.

Das Zertifikat wird nach Abschluss des Fachmoduls schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber versendet.


Ihre Ansprechpartnerinnen Lehrgang

Silke Decker (Foto: BVS)
Silke Decker

Produktverantwortung

Sandra Harter

Organisation


Ihre Ansprechpersonen Prüfung

Constanze Mros (Foto: BVS)
Constance Mros

Produktverantwortung

Thomas Weber

Organisation


Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß