Zertifikatslehrgang Verwaltung (ZLV)
Hinweis
Der ZLV wurde am 05.07.2024 im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Anmeldefrist für den Lehrgang mit Start Februar ist bereits abgelaufen.
Auf einen Blick
Zielgruppe
Qualifizierung für Beschäftigte (vgl. 2. QE)
Voraussetzungen
Zugelassen wird, wer durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung des KAV Beschlusses A2218 angemeldet wird
Dauer
Basismodul ca. 2 Monate (oder 3 Wochen im Blockmodell) Fachmodul eine Woche
Anmeldezeitraum
4-6 Monate vor Lehrgangsbeginn.
Lehrgangsbeginn
Für 2025: Februar, Juni und Oktober
Unterrichtsorte
Basismodul: München, Nürnberg, Holzhausen (nur Blockmodell) Fachmodul: bayernweit
Unterrichtsumfang
116 Unterrichtseinheiten
Unterrichtsformen
Präsenzunterricht
Digitaler Unterrichtsanteil
Prüfung
Basismodul: Zwei Prüfungen, Fachmodul 1: Prüfung jeweils am Ende des Moduls
Anzahl der Leistungsnachweise
keine
ZIELGRUPPE
Dieser Lehrgang befähigt dazu, Tätigkeiten im Rahmen jeweils einer der folgenden Fachrichtungen auszuüben.
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Sozialrecht (SGB XII , UVG, Jugendhilfe)
- Ausländerrecht
- Pass-, Ausweis-, Meldewesen
- KFZ-Zulassung
- Kommunaler Außendienst
Fahrerlaubnisrecht - Kommunales Kassenwesen
- Wohngeld
Das gewählte Fachmodul bestimmt das spätere Arbeitsgebiet . Die Auswahl an Fachrichtungen ist verbindlich.
Die Bayerische Verwaltungsschule hat als Rechtsgrundlage eine Satzung für diesen Lehrgang erlassen. Zugelassen wird, wer durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes angemeldet wird. Voraussetzung ist eine Anmeldung durch einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 116 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Module.
Kurzbeschreibung
Für die Durchführung des Basismoduls Verwaltung ist eine Mindesteilnehmendenzahl von 15 Personen erforderlich.
Bei Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, fallen zusätzlich Gebühren an. Es gelten die Stornierungsregelungen der BVS (§ 6 der Gebührensatzung).
Für das Modul 1 werden zwei Klausuren à 60 Minuten, für Modul 2 eine Klausur à 45 Minuten gefordert.
Die Klausur im Modul 2 erfolgt im Multiple-Choice Format.
Folgende Bestehensvoraussetzungen sind zu erfüllen:
Der Lehrgang ist bestanden, wenn in keinem der beiden Module die Note 6 (ungenügend), in Modul 1 - Basis Verwaltung maximal einmal die Note 5 (mangelhaft) und in Modul 2 mindestens die Note 4 (ausreichend) erzielt wurde.
Bei Bestehen wird ein Zertifikat verliehen mit der Bezeichnung „Fachbezogener Lehrgang Verwaltung” mit Zusatzbezeichnung der Fachrichtung.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Im Wiederholungsfall sind alle drei Klausuren erneut abzulegen.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 116 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Module.
Basismodul Verwaltung (Modul 1, 84 UE)
Einführung in das Recht (8 UE)
Behörden- und Verwaltungsorganisation isb. Verwaltungstechnik (16 UE)
Allgemeines Verwaltungsrecht (28 UE)
Kommunale Finanzwirtschaft (8 UE)
Kommunalrecht (8 UE)
Personalwesen ( 8 UE)
Staatsrecht ( 8 UE)
Fachmodul (Modul 2, 32 UE)
nur eine Fachrichtung wählbar!
Ausländerrecht oder
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder
Sozialrecht (SGB XII, UVG, Jugendshilfe) oder
Pass-, Ausweis- Meldewesen oder
KFZ-Zulassung oder
Kommunaler Außendienst oder
Fahrerlaubsnirecht oder
Kommunales Kassenwesen oder
Wohngeld
Basismodul: Termine und Orte
-ausgebucht- Beginn Februar 2025 | BVS-Bildungszentrum München | 3 Klassen |
-ausgebucht- Beginn Februar 2025 | BVS-Bildungszentrum Nürnberg | 2 Klassen |
-ausgebucht- Blockmodell Beginn Februar 2025 | BVS-Bildungszentrum Holzhausen | 1 Klasse |
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ZLV
Nein, zur Zeit wird das Basismodul nur an den Standorten München und Nürnberg angeboten.
Die verbindliche Anmeldung sollte immer bis zum 30.09. des Vorjahres vorliegen.
Die Anmeldebestätigung wird bis Ende November verschickt.
Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn verschickt.
Den ersten Unterrichtstag entnehmen Sie bitte dem Ihnen übersandten Stundenplan.
Im Basismodul (berufsbegleitend) gibt es keine festen Unterrichtstage. Im Durchschnitt findet 1-2 mal pro Woche Unterricht an Ihrem jeweiligen Lehrgangsort statt. Im Fachmodul (Blockunterricht) findet der Unterricht ganztags von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 16.00 Uhr statt.
Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Es ist für uns sehr hilfreich, wenn Sie auch uns die Information per E-Mail an senden.
Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Fachmoduls muss mit dem jeweiligen Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.
Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an gesendet werden Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Den Antrag können Sie über eine E-Mail an stellen.
Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben maßgebend.
Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 9 Abs. 3 ZLVS, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist. Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z. B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, etc.). Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50 % der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 9 Abs. 1 ZLVS).
Sie erhalten die Einladung ca 2 - 3 Wochen vor der Prüfung. Mit der Einladung erfahren Sie den Prüfungstermin sowie den Prüfungsort.
Eine Notenmitteilung wird dem Arbeitgeber auf Antrag zugeschickt.
Bei Nichtbestehen der Prüfung, senden wir Ihnen auf Antrag die Prüfungsaufgaben als Scan an Ihre private E-Mail Adresse.
Bei Bestehen der Prüfung kann ein Termin zur Prüfungseinsicht vereinbart werden.
Das Zertifikat wird nach Abschluss des Fachmoduls schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber versendet.
Wichtige Dateien
Ihre Ansprechpartnerinnen Lehrgang
Ihre Ansprechpersonen Prüfung
Produktverantwortung
- Telefon: 089 54057-8418
- Fax: 089 54057-918418
- E-Mail: pruefungsamt@bvs.de
Vertrauensdozenten
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- E-Mail: gerngross@bvs.de