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Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle (Führungs-) Aufgaben (QVA-BVS)

Viele öffentliche Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, kompetente und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wichtigen bzw. zentralen Funktionen zu fördern und zu binden. Im Rahmen einer zukunftsfähigen wie zeitgemäßen Personalentwicklung sollen Personal-, Sozial- und Fachkompetenzen im Bereich Recht und Führung gezielt ausgebaut sowie ein strategisches, interdisziplinäres Denken und Handeln vermittelt werden. Die QVA-BVS richtet sich als exklusive Maßnahme an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (z.B. Ingenieurinnen und Ingenieure, Sozialpädagoginnen und –pädagogen) im öffentlichen Dienst, die mit besonders verantwortungsvollen (Führungs-) Aufgaben betraut werden sollen bzw. bereits betraut sind.

Die Anmeldung ist ausschließlich durch die entsendende Behörde möglich.

Die Termine zu den einzelnen Teilen finden Sie der folgenden Tabelle. Beachten Sie jedoch, dass zur Anmeldung ausschließlich das Anmeldeformular auf dieser Seite verwendet wird und eine Online-Anmeldung zu den einzelnen Seminarteilen erst im Anschluss möglich ist.

Die Module dieser Grafik sind verlinkt, diese können Sie für weitere Informationen anklicken.

Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle (Führungs-) Aufgaben (QVA-BVS)

Modul 1

Staatsrecht

Modul 2

Europarecht

Modul 4

Kommunalrecht

Modul 6

Beamtenrecht

Modul 8

Führung und Management

Transfermodul

Schriftliche Prüfung

Zertifikat „Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle (Führungs-)Aufgaben (QVA-BVS)“

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände, des Arbeitskreises Personal im Bayerischen Städtetag sowie durch eine gezielte Kundenbefragung hat die BVS ein Konzept entwickelt, welches Arbeitgeber und Mitarbeiter maßgeblich unterstützen soll.

Ziel und Kerngedanke der Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle (Führungs-) Aufgaben (QVA-BVS) ist eine weitere Schärfung der Personal-, Sozial- und Fachkompetenz sowie eine Flexibilisierung der individuellen Karrieremöglichkeiten. Die QVA-BVS basiert auf dem Prinzip des lebenslangen Lernens und rückt die Bedeutung einer zeitgemäßen und professionellen Personalentwicklung gerade in Zeiten des demographischen Wandels noch mehr in den Fokus. Vor diesem Hintergrund ist die Integration der QVA-BVS in ein ganzheitliches Personalentwicklungskonzept für Spitzenpositionen nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich.

Durch die langjährige Erfahrung und dank ausgewählter, praxiserfahrener Dozentinnen und Dozenten kann die BVS den Teilnehmenden eine qualitätsvolle und konsequent verwaltungsnahe Qualifizierung bieten.

Die QVA-BVS ermöglicht den Teilnehmenden:

•      den Ausbau der eigenen Kompetenzen im Bereich Recht und Führung konkret bezogen auf die Anforderungen der besonders verantwortungsvollen (Führungs-) Aufgabe

•      mehr Rechtsicherheit im täglichen Handeln und Entscheiden

•      das Hineinwachsen in strategisches sowie juristisches Denken und Handeln

•      eine breite Vernetzung mit anderen Führungskräften bzw. Spezialisten in vergleichbaren Situationen

•      einen vertieften Erfahrungsaustausch sowie sich hieraus ergebende Synergieeffekte

Alle Maßnahmen setzen auf der typischerweise vorhandenen förderlichen Berufserfahrung auf und vermitteln verstärkt Methoden- und Handlungskompetenzen und praxisorientiertem Fachwissen. Die BVS legt dabei großen Wert auf die Vermittlung breiter überfachlicher Kompetenzen im Hinblick auf die breit gefächerte Zielgruppe des Konzepts.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Qualifikation im öffentlichen Dienst (Qualifikation für ein Amt der 3. Qualifikationsebene, Fachprüfung II für Tarifbeschäftigte, Verwaltungsfachwirt) oder ein abgeschlossenes (Bachelor-) Hochschulstudium. Zudem muss mindestens eine fünfjährige Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 10 bzw. in BesGr. A11 oder höher vorliegen.

Die Anmeldung und Verrechnung ist ausschließlich durch eine Behörde möglich.

Durch den Einsatz eines modernen Personalentwicklungsinstruments wird die Kompetenz vor Ort gestärkt. Gleichzeitig wird durch qualifizierte Mitarbeitende in Spitzenpositionen die Zukunftsfähigkeit der Behörde – gerade in Anbetracht der aktuelle Herausforderungen - sichergestellt. Zudem werden mit dieser exklusiven Maßnahme kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert und gebunden. Zudem profitieren die Teilnehmenden durch wertvolle Kontakte und Erfahrungen mit anderen Behördenvertretern (Vernetzung).

In der Weiterbildung werden sowohl fachliche, als auch überfachliche Schwerpunkte praxisnah vermittelt. Dabei wird auf Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen gleichermaßen Wert gelegt. Dies erfolgt durch Lehrvorträge und Übungen, aber auch Selbstlerneinheiten und moderierte Gruppenarbeiten tragen zum Lernerfolg bei. Zusätzlich können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Onlinetests zu ihrem persönlichen Wissensstand durchführen und erhalten bei Bedarf begleitende digitale Unterlagen im Vorfeld bzw. Hinweise zu Unterlagen, um den entsprechenden Wissensstand zu erreichen. 

Der zeitliche Umfang der Qualifizierung beläuft sich auf mindestens ein bis maximal drei Jahre, um insbesondere die fachlich-rechtliche Aktualität der Themen sicherstellen zu können.

QVA – Teil I: Staatsrecht
InhalteDauerMethoden
Umgang mit politischen Entscheidungen
Erkennen der rechtlichen Hintergründe und deren Auswirkungen in der Praxis
1 Tag (8 UE)

Lehrvortrag und Fallbearbeitung

 

QVA – Teil II: Europarecht
InhalteDauerMethoden
Institutionen und Gesetzgebung innerhalb der EU und deren Auswirkungen auf die Verwaltung in Bayern
EU-Förderverfahren
Grundzüge des EU-Beihilferechts
1 Tag (8 UE)

Lehrvortrag und Fallbearbeitung / E-Learning

 

 

QVA – Teil III: Verwaltungsrecht
InhalteDauerMethoden
Rechtssicherheit bei Verwaltungsakten Rechtsbehelfe im Verwaltungsrecht
Vorbereitung und Behördenvertretung in der (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit
Digitale Prozesse im Verwaltungsrecht Datenschutz (DSGVO) und
Informationssicherheit
3 Tage (24 UE)

Lehrvortrag und Fallbearbeitung / Selbstlerneinheiten

 

QVA – Teil IV: Kommunalrecht
InhalteDauerMethoden
Öffentlich-rechtliches Vertragswesen
Interkommunale Zusammenarbeit
Öffentliche Einrichtungen und deren Finanzierung
2 Tage (16 UE)Lehrvortrag und Fallbearbeitung
QVA – Teil V: Arbeits-, Tarif- und Personalvertretungsrecht
InhalteDauerMethoden
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Eingruppierungsrecht in der konkreten Praxis
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung und Kündigung)
Leistungsorientierte Bezahlung (Grundzüge)
Beteiligungsrechte der Personalvertretung
2 Tage (16 UE)Lehrvortrag und Fallbearbeitung
 
QVA – Teil VI: Beamtenrecht
InhalteDauerMethoden
Rechte und Pflichten im Beamtenrecht
Probezeit und
Abgrenzung Beamten-/Beschäftigtenverhältnis
Beförderungsvoraussetzungen
Rechtssicherheit im Beurteilungswesen
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Rechtsschutz
Grundlagen des Disziplinarrechts
Überblick Kommunale Wahlbeamte (KWBG)
2 Tage (16 UE)Lehrvortrag und Fallbearbeitung
QVA – Teil VII: Finanzmanagement
InhalteDauerMethoden
Grundzüge des europäischen und deutschen Vergaberechts
Überblick über das kamerale und doppische Haushaltsrecht
Kommunales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (Beteiligungsmanagement)
2 Tage (16 UE)Lehrvortrag und Fallbearbeitung
QVA – Teil VIII: Führung und Management
Inhalte (Seminare aus dem Bereich…)DauerMethoden
  1. Mitarbeiterführung
     
  2. Personalentwicklung
     
  3. Steuerung/Strategie bzw. Projektmanagement
Mind. 3 Tage (24 UE)
Mind. 2 Tage
(16 UE)
Mind. 2 Tage (16 UE)
Präsentationen, Fallarbeit, Gesprächsübung, Rollenspiele
 Insgesamt
mind. 10 Tage (80 UE)
 
QVA – Transfermodul mit Prüfung
InhalteDauerMethode
Fächerübergreifende Fallstudie aus den Teilen I – VII sowie Präsentation und Diskussion der Seminararbeiten4 Tage (32 UE)Moderierte Gruppenarbeit mit anschließender Präsentation
Schriftliche Prüfung60 MinutenLeistungsnachweis
GESAMTDAUERMind. 27 Tage (216 UE)

Die Termine für die Teile I bis VI I werden zentral festgelegt und frühzeitig bekanntgegeben. Um eine optimale Vereinbarkeit mit den beruflichen und persönlichen Verpflichtungen sicherstellen zu können, werden grundsätzlich höchstens 16 UE je Monat vorgesehen. Die Teile I und II beginnen üblicherweise im Juli.

Um die eigenen, individuellen Kompetenzen im Bereich der Personal- und Sozialkompetenz optimal ausbauen zu können, entscheiden sich die Teilnehmenden selbst zwischen verschiedenen Wahlangeboten im Bereich Führung und Management, die Teil des regulären Seminarangebots der BVS sind.

Nach Abschluss des Transfermoduls erfolgt mindestens zwei Wochen vor der Prüfung eine schriftliche Einladung. Die Prüfung dauert 60 Minuten und findet als Multiple-Choice-Leistungsnachweis statt. Der Leistungsnachweis ist erfolgreich bearbeitet, wenn mindestens zwei Drittel der möglichen Punkte erreicht wurden. Im Falle des Nichtbestehens des Leistungsnachweises kann dieser einmal wiederholt werden.

Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle (Führungs-) Aufgaben (QVA-BVS) führt nicht zu einem Anspruch auf Höhergruppierung oder Beförderung. Sie ersetzt insbesondere auch nicht die tarifrechtliche Einzelfallprüfung zum „sonstigen Beschäftigten“, sondern kann bei der Einzelfallentscheidung, ob die Voraussetzungen vorliegen, im Prüfungspunkt „Fortbildungen“ allenfalls hilfreich sein.

Bei Fragen zur QVA-BVS steht Ihnen unser Ansprechpartner Florian Nöbauer gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Ihre Ansprechpersonen

Florian Nöbauer
Der BVS Mitarbeiter Florian Nöbauer
Florian Nöbauer

Produktverantwortung

Pinar Bernhardt

Produktverantwortung